Verdienstausfall-Schutz ohne Gesundheitsprüfung

Reduzieren Sie Ihre Einkommenslücke um bis zu 600 € pro Monat im Krankheitsfall

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei einer längeren Krankheit nach Wegfall der Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber nur noch 70 % des Bruttolohns, maximal jedoch 90 % des Nettolohns abzüglich rund 12 % für die Sozialversicherung.

Dadurch entsteht eine Einkommenslücke von über 20 %!

Unsere Lösung: der Verdienstausfall-Schutz mit ansteigenden Leistungen. Arbeitnehmer erhalten ab der 6.Woche ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in Höhe von 150 € pro Monat. Ab der 26.Woche  erhöht sich die Leistung auf monatlich 300 € und ab der 52.Woche auf 600 €. Die Leistungen des Verdienstausfall-Schutzes erhält man zeitlich unbegrenzt (für die Dauer der Krankschreibung bis zu einem Statuswechsel).

Zu Beginn des Vertrags besteht eine einmalige Wartezeit von 3 Monaten, abzüglich einer evtl. 6-wöchigen Lohnfortzahlung.

Der Verdienstausfall-Schutz bietet bei langwierigen Erkrankungen eine hohe finanzielle Sicherheit, damit Sie auch zukünftig sorgenfrei Ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen können.

Sicherheit für alle!

Jetzt absichern mit Ihrem Verdienstausfall-Schutz



Ansteigende Leistung im Krankheitsfall

ab dem 43.Tag
150 € pro Monat
ab dem 183.Tag
300 € pro Monat
ab dem 365.Tag
600 € pro Monat
 
Altersstufe monatlicher Beitrag
16-25 Jahre 2,40 €
26-35 Jahre 3,80 €
36-45 Jahre 5,20 €
46-55 Jahre 10,00 €
56-67 Jahre 20,00 €

Haben Sie sich schon mal folgende Fragen gestellt?

Eine Person die ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund (ärztliches Attest) vorrübergehend nicht ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Das versicherte Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung und unter Einschluss von Sonn- und Feiertagen vom 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an gezahlt.

 

Während Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie während Rehabilitationsmaßnahmen der Rehabilitationsträger bestehen keine Leistungsansprüche (§ 5 Abs. 1g MB/KT).
Ausnahme: Bei stationären Sanatoriumsaufenthalten oder Rehabilitationsmaßnahmen denen eine mindestens 4-wöchige Arbeitsunfähigkeit unmittelbar vorausgegangen ist und sofern und solange der medizinische Befund eine Arbeitsunfähigkeit begründet, gilt die vorgenannte Leistungseinschränkung nicht (§ 5 II Abs. 6 MB/KT). Allerdings werden mögliche Ansprüche auf anderweitige Krankengelder und Übergangsgelder dann auf das Krankentagegeld angerechnet, wenn diese Ansprüche zusammen mit dem Krankentagegeld das Nettoeinkommen nach § 4 Abs. 2 MBTKT übersteigen.

Die Mitversicherung von Ehegatten und Lebensgefährten ist möglich. Zusätzlich können Ehepartner,  Lebensgefährten und Kinder,  die mit dem versicherten IGM-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben,  kostenfrei den Facharztservice nutzen.  

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